Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Kreditcenter

BK Vermittlungs GmbH
Schiffgasse 2, 8020 Graz

Hotline: +43 664/3471711

Die BK Vermittlungs GmbH eingetragen zu FN 355588z beim Landes- als Handelsgericht Graz mit dem Firmensitz 8020 Graz, Schiffgasse 2, vermittelt gewerbsmäßig Personal- und Hypothekarkredite sowie Leasinggeschäfte und ist dazu im Besitz der reglementierten Gewerbeberechtigung der Gewerblichen Vermögensberatung mit „Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin“ eingetragen im Gewerbeinformationsregister (GISA) mit der Registernummer 30564923, Internetadresse: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister .

1. Bevollmächtigung:
Durch das Abschicken des ausgefüllten Antragsformulars beauftragt der Auftraggeber die BK Vermittlungs GmbH, in weiterer Folge Auftragnehmerin, bei einer Bank oder Bausparkasse, die der Auftragnehmer nach bestem Wissen auswählt, einen der Bonität des Auftraggebers entsprechenden Personal- bzw. Hypothekarkredit in der vom Auftraggeber gewünschten Höhe und Laufzeit zu vermitteln. Die Vermittlung erfolgt zu den bei dieser Bank üblichen Vertragsbedingungen.

2. Aufwandsentschädigung:
a) Für den Fall, dass das Finanzierungsansuchen von der Auftragnehmerin bei einem Bankinstitut eingereicht und durch dieses bewilligt wird, der Auftraggeber aber den Antrag zurückzieht oder die Finanzierung selbst oder durch einen anderen Vermittler – bei welchem Institut auch immer – durchführt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe je nach Art der beantragten Finanzierung von 3 – 5 % des beantragten Bruttokreditbetrages binnen Wochenfrist, gerechnet ab Verständigung des Auftragnehmers durch den Auftragsgeber, auf deren Konto gut zu buchen. Sollte der Auftraggeber dieser Zahlungspflicht nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommen, hat er die hierdurch an erlaufenen Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung der Auftragnehmerin und sämtliche an erlaufenen Inkassospesen in angemessenem Umfang zu ersetzen.

b) Bei Nichtbewilligung der Finanzierung entstehen keine Kosten! Es sei denn, der Auftraggeber hat bei der Anfrage bzw. Selbstauskunft wissentlich falsche Angaben gemacht oder negative Tatsachen verschwiegen, sowie die erforderlichen Unterlagen nicht termingerecht (max. 14 Tage, wenn nicht anders schriftlich vereinbart) beigebracht und dadurch die Kreditgewährung vereitelt. In diesem Fall hat der Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung je nach Art der beantragen Finanzierung in der Höhe von 3 bis 5%, des beantragten Bruttokreditbetrages auf das Konto der Auftragnehmerin zu bezahlen.
Bei Zusage der Finanzierung hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision je nach Art der beantragten Finanzierung in der Höhe von 3 bis 5 % des Bruttokreditbetrages zur Anweisung zu bringen.

Der Auftraggeber wird jedoch in allen oben angeführten Punkten noch gesondert im „Kreditvermittlungsvertrag“ auf die diesbezüglich genau vereinbarten Summen und Provisionssätzen lt. Gewerbeordnung hingewiesen.

3. Marktübersicht:
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, alle am Markt befindlichen Kreditanbieter zu berücksichtigen.

4. Entbindung vom Bankgeheimnis:
Der Auftraggeber entbindet das Bankinstitut in Bezug auf das vorliegende Finanzierungsansuchen vom Bankgeheimnis. Diese Entbindung gilt für alle mit der gegenständlichen Finanzierung im Zusammenhang stehenden Daten und Informationen und dauert bis zum Ende der Laufzeit des gegenständlichen Kreditverhältnisses an.

5) Pflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber erklärt hiermit, dass er derzeit bei keiner anderen Stelle – gemeint ist jede von der Auftragnehmerin verschiedene natürliche oder juristische Person (z.B. Banken, Bausparkassen oder anderen Vermittlern) – ein Kreditansuchen gestellt hat. Vor einem endgültigen Bescheid der Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeber bei keiner anderen Stelle einen Kreditantrag zu stellen.
Der Auftraggeber erklärt hiermit, dass er sich in keiner Notlage befindet, seine Angaben der Wahrheit entsprechend gemacht zu haben, keine – außer die in der Anfrage oder Selbstauskunft angeführten Schulden, Kredit-/Darlehensrückzahlungen oder sonstige Verbindlichkeiten zu haben.

6) Datenübermittlung und Auskunftsrecht:
Die vom Auftraggeber wahrheitsgemäß und vollständig erstatteten Angaben in dieser Finanzierungsanfrage werden von der Auftragnehmerin EDV-mäßig verarbeitet und dienen zur bankmäßigen Beurteilung und werden absolut vertraulich behandelt.

Der Auftraggeber ermächtigt die Auftragnehmerin diese Bonitätsinformationen weiterzugeben und anlässlich der Behandlung des Finanzierungsantrages sowie im Rahmen der Verwaltung des Geschäftsfalles, diese zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen notwendigen Informationen einzuholen.

Der Auftraggeber erteilt im Sinne der § 8 Abs. 1 Zif. 2 und 9 Zif. 6 des Datenschutzgesetzes, (die genaue Erläuterung zur DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung) seine ausdrückliche Zustimmung zur Einholung und Übermittlung von Daten, bzw. für eine Auskunftserteilung gem. § 38 Abs. 2 Zif. 5 des Bankwesengesetzes.

Weiters nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass trotz Verschlüsselung der Daten eine Datenübermittlung via Internet/Fax ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmerin hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung der in seiner Finanzierungsanfrage festgehaltenen Daten.

7) Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte der Auftraggeber ein Verbraucher iSd österr. KSchG sein, werden die jeweiligen Rechte des Verbrauchers durch diese Gerichtsstandvereinbarung nicht geschmälert.

Für Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Streitteilen gilt ausschließlich österreichisches Recht.

8) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Weiters nimmt der Auftraggeber ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin, wenn nicht schriftlich vereinbart, keine Beratungsdienstleistungen anbietet und es sich ausschließlich um eine reine Kreditvermittlung handelt und die Auftragnehmerin, daher auch keine Beratungshonorare verrechnet.

Sämtliche Kreditentscheidungen, Beratungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen und dergleichen, obliegen ausschließlich der Bank, mit der der Kreditvertrag abgeschlossen wird.

 

 

 

Mit Absenden der Finanzierunganfrage bestätigt der Auftraggeber, dass er dieses Schreiben gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich damit einverstanden ist.